Gemäß § 12 BGG (Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen) gestalten alle Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung ihre Internet- und Intranet-Angebote barrierefrei.  Die zu treffenden Maßnahmen sind hierbei in der Barrierefreie-Informations- und Technikverordnung (BITV) erläutert.

Mittlerweile haben auch alle Bundesländer entsprechende Verordnungen erlassen, sodass auch Einrichtungen der Länder wie Fachhochschulen oder Universitäten die Aspekte der Barrierefreiheit bei der Erstellung ihrer Internetauftritte berücksichtigen müssen.

Auch wenn kommerzielle Webangebote nicht zwingend barrierefrei sein müssen, lohnt es sich auch für gewerbliche Betreiber, die Bedürfnisse ihrer schwerbehinderten Kunden zu berücksichtigen. Gerade schwerbehinderte Menschen sind eifrige Nutzer des Internets, und auch die Zahl der älteren EDV-Nutzer (die überproportional häufig von Sehbeeinträchtigungen betroffen sind) wächst kontinuierlich.

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